Rechtsprechung
   LAG Hessen, 22.08.2005 - 4 Ta 384/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11178
LAG Hessen, 22.08.2005 - 4 Ta 384/05 (https://dejure.org/2005,11178)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.08.2005 - 4 Ta 384/05 (https://dejure.org/2005,11178)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. August 2005 - 4 Ta 384/05 (https://dejure.org/2005,11178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens trotz vorheriger Anordnung der persönlichen Erscheinung durch das Gericht; Vertretung einer persönlich geladenen Partei durch einen Prozessbevollmächtigten; Eignung des Vertreters; Notwendigkeit eines Besitzes von ...

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 381

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 141 § 381
    Vertretung der persönlich geladenen Partei durch Prozessbevollmächtigten - erforderliche Feststellungen des Gerichts bei unzureichendem Kenntnistand des Vertreters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 11.02.1991 - 11 W 4/91
    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2005 - 4 Ta 384/05
    Dann kommt eine Vertretung regelmäßig nicht in Betracht (vgl. OLG Frankfurt am Main 11. Februar 1991 - 11 W 4/91 - MDR 1991/545).
  • LAG Nürnberg, 25.11.1988 - 4 Ta 93/88

    Ordnungsmäßigkeit der Ladung; Vertretung einer Partei; Widerruflicher Vergleich;

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2005 - 4 Ta 384/05
    Der Vertreter muss den Kenntnisstand über die die Grundlage des Rechtsstreits bildenden Lebensvorgänge und die betrieblichen Verhältnisse besitzen, die die vertretene Partei selber hat (vgl. LAG Nürnberg 25. November 1988 - 4 Ta 93/88 - LAGE ZPO § 141 Nr. 6; GK-ArbGG-Schütz Stand Juni 2005 § 51 Rn. 24, 25; Helml in Hauck/Helml ArbGG 2. Auflage § 51 Rn. 15; ErfK-Koch 5. Auflage § 51 ArbGG Rn. 9; HWK-Ziehmann § 51 ArbGG Rn. 8; Zöller-Greger ZPO 25. Auflage § 141 Rn. 17; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 63. Auflage § 141 Rn. 47; Vonderau NZA 1991/336, 338; Tschöpe/Fleddermann NZA 2000/1269, 1271 f.).
  • LAG Hessen, 23.11.1964 - 1 Ta 69/64
    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2005 - 4 Ta 384/05
    Zum Teil wurden in der älteren Rechtssprechung Kenntnisse aus eigener Wahrnehmung verlangt (LAG Frankfurt am Main 23. November 1964 - 1 Ta 69/64 - NJW 1965/1042; LAG Hamm 28. Oktober 1971 - 8 Ta 37/71 - MDR 1972/362; ebenso nach wie vor Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge ArbGG 5. Auflage § 51 Rn. 20).
  • LAG Hamm, 28.10.1971 - 8 Ta 37/71
    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2005 - 4 Ta 384/05
    Zum Teil wurden in der älteren Rechtssprechung Kenntnisse aus eigener Wahrnehmung verlangt (LAG Frankfurt am Main 23. November 1964 - 1 Ta 69/64 - NJW 1965/1042; LAG Hamm 28. Oktober 1971 - 8 Ta 37/71 - MDR 1972/362; ebenso nach wie vor Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge ArbGG 5. Auflage § 51 Rn. 20).
  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4 Ta 475/05

    Ladung - persönliches Erscheinen - Vertretung - Ordnungsgeld

    Es lässt sich daher aus der Norm nicht ableiten, dass der Vertreter die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Kenntnisse unmittelbar persönlich erlangt haben muss (Hess. LAG 22. August 2005 - 4 Ta 384/05 - z.V.v.).

    Aus dieser muss deutlich werden, in welchen Punkten der Vertreter nicht über hinreichende Kenntnisse verfügte (Hess. LAG 22. August 2005 - 4 Ta 384/05 - z.V.v.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2014 - 21 Ta 102/14

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin -

    juris; Hessisches LAG vom 22.08.2005 - 4 Ta 384/05 -, juris; Schwab/Weth-Korinth, § 51 Rn. 24).
  • LAG Hessen, 15.11.2006 - 4 Ta 438/06

    Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens der Partei - Anweisung an den

    Im Beschwerdeverfahren kann von einer unzureichenden Befähigung des Prozessbevollmächtigten zur Sachverhaltsaufklärung und von einer nicht ausreichenden Bevollmächtigung nur ausgegangen werden, wenn sich dies der Akte entnehmen lässt, insbesondere wenn das Arbeitsgericht entsprechende Feststellungen getroffen hat (vgl. etwa Hess. LAG 22. August 2005 - 4 Ta 384/05 - Juris; 01. November 2005 a. a. O., zu II 4 a, b).
  • LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06

    Persönliches Erscheinen

    Die Regelung soll gewährleisten, dass die Sachaufklärung und die verfahrensökonomische Erledigung des Rechtsstreits durch das Ausbleiben der persönlich geladenen Partei nicht beeinträchtigt wird (etwa Hess. LAG 22. August 2005 - 4 Ta 384/05 - 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 -, zu II 4 a; jeweils z.V.v. und m.w.N.).
  • LAG Hessen, 19.04.2007 - 4 Ta 145/07

    Persönliches Erscheinen der Parteien - Ordnungsgeld

    Nicht erforderlich ist, dass er gleichwertige Fähigkeiten durch eigene Wahrnehmung erlangt hat (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. etwa Hess. LAG 01. August 2005 - 4 Ta 384/05 - Juris, zu II; 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 - AR Blattei ES 160.7 Nr. 227, zu II 4 a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht